Nach dem Aufenthalt

Zuzahlung

Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen, von einigen Ausnahmen abgesehen, bei einer stationären Behandlung innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag zahlen. Sollten Sie im laufenden Jahr bereits für einen anderen Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung gezahlt haben, bitten wir Sie uns die Zuzahlungsquittung vorzulegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, die Zuzahlung bei Ihnen einzufordern.

Sie können die Zuzahlung am Entlassungstag in unserem Aufnahmebüro entrichten. Die Zuzahlung kann in bar, mit EC-Karte oder per Überweisung beglichen werden.