Wie die neue Vergütung für kleine Kliniken funktioniert
Thomas Lemke, Vorstandsvorsitzender der Sana Kliniken AG, und Johannes Wolff, Abteilungsleiter Krankenhäuser GKV-Spitzenverband, erklären im Gastbeitrag für das Fachmagazin f&w, wie die neue Vergütung für kleine Kliniken funktioniert.
Ab Januar 2027 soll für kleine Krankenhäuser, die als wohnortnahe Gesundheitsversorgungszentren (GVZ) beziehungsweise Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) arbeiten, eine neue Vergütungslogik gelten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie der PKV-Verband haben dafür eine bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung vereinbart, die Erlöse planbarer machen soll als fallabhängige Modelle.
Vorgesehen sind eine Strukturpauschale von 182.734 Euro je Bett und Jahr (bis zu 50 Betten) sowie eine Sachkostenpauschale von 95 Euro je Belegungstag. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist der Finanzierungsrahmen festgelegt. Voraussetzung bleibt eine Mindestmenge von 30 Fällen je Bett und Jahr; bei Unterschreitung sind Abschläge vorgesehen.
Ziel ist, die wohnortnahe Versorgung wirtschaftlich verlässlicher abzusichern und zugleich Transparenz über das Ausgabenvolumen zu schaffen.
Den vollständigen Fachartikel aus der Oktoberausgabe der f&w “führen wirtschaften im Krankenhaus” finden Sie hier.
SÜV: Wie die neue Vergütung für kleine Kliniken funktioniert