Sehr geehrte Patient:innen, liebe Angehörige und Besucher:innen,
zum 1. März 2023 wurden Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bundesweit von der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske befreit.
Ebenso freuen wir uns, dass wir aufgrund der Infektionslage endlich unsere Regeln für Besucher:innen lockern können. Sie können nun wieder jederzeit Ihre Angehörigen ohne Testnachweis besuchen; Voraussetzung ist, dass Sie keine COVID-19 Symptome haben.
Ausnahmen: COVID-19 erkrankte Patient:innen bzw. isolierpflichtige Patient:innen dürfen nicht besucht werden (Ausnahmen nur nach Absprache mit Arzt).
Bitte beachten Sie: Für Besucher:innen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, so auch für Sie als Besuchende unserer stationären Patient:innen im Krankenhaus.Vielen Dank und bleiben Sie gesund!