Die Zentrale Notaufnahme des Biberacher Klinikums ist im Notfall für Sie da. Aber was ist eigentlich ein Fall für die Notaufnahme?
Ein medizinischer Notfall besteht immer, wenn eine akute medizinische Behandlung erforderlich ist – etwa bei starker Atemnot, Bewusstseinsstörungen, Bewusstlosigkeit, stark blutenden Wunden, akuten und neu aufgetretenen Brustschmerzen, plötzlicher Taubheit und Gefühlsstörungen, (einseitigen) Lähmungserscheinungen und Schwäche, starken Kopfschmerzen, schweren Verbrennungen, Schwangerschaftskomplikationen, Allergieschocks, Vergiftungen und insgesamt bei starken Schmerzen.
Bitte alarmieren Sie bei lebensbedrohlichen Situationen immer sofort den Rettungsdienst über den Notruf 112.
Bei leichteren Verletzungen und Beschwerden, wie Erkältungen, Magen-Darm-Infekten, Sonnenbrand, Prellungen, Schürfwunden, Rückenproblemen, Gelenkschmerzen, Pollenallergien etc. ist in der Regel der Hausarzt der erste Ansprechpartner. An Wochenenden und Feiertagen steht Patienten mit nicht dringlichen Erkrankungen - also Erkrankung, die normalerweise von einem Haus- oder Facharzt behandelt werden würden - im Ärztehaus am Klinikum (Eingang links neben der Apotheke) außerdem die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung.
Beschwerden aus den Bereichen Hals-Nasen-Ohren, Augenheilkunde oder Zahnmedizin können wir in der Regel nicht direkt behandeln. In diesen Fällen empfehlen wir, sich an die jeweilige Facharztpraxis, die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Symptomen und Beschwerden um Beispiele handelt, die immer auch individuell zu betrachten sind. Eine Pollenallergie ist kein Notfall, während ein allergischer Schock unverzüglich akutmedizinisch versorgt werden muss.
Im Zweifel gilt immer: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Scheuen Sie sich daher nicht, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.