Zentrale Notaufnahme

Abläufe & Wissenswertes

Unsere Zentrale Notaufnahme ist sieben Tage die Woche 24 Stunden lang für medizinische Notfälle geöffnet. Dabei richtet sich die Reihenfolge der Behandlung nicht nach dem Eintreffen der Patienten, sondern nach der Dringlichkeit der Behandlung – also nach der Schwere der Verletzung bzw. Erkrankung. Mithilfe des sogenannten Manchester-Triage-Systems (MTS), einem international anerkannten, standardisierten Verfahren zur Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit, werden alle Patienten bei ihrem Eintreffen von medizinischem Fachpersonal gesehen und entsprechend definierter Kategorien in eine der fünf Stufen des MTS (von rot für akute Lebensgefahr bis blau = nicht dringend) eingestuft.

Seien Sie dabei versichert, dass wir Ihre Sorgen und Schmerzen bzw. die Ihrer Angehörigen ernst nehmen. Grundsätzlich weisen wir niemanden ab. Wir geben unser Bestes, um Sie in angemessener Zeit zu untersuchen und, falls notwendig, zu behandeln. 

 

Was ist ein Notfall?

Die Zentrale Notaufnahme des Biberacher Klinikums ist im Notfall für Sie da. Aber was ist eigentlich ein Fall für die Notaufnahme?

Ein medizinischer Notfall besteht immer, wenn eine akute medizinische Behandlung erforderlich ist – etwa bei starker Atemnot, Bewusstseinsstörungen, Bewusstlosigkeit, stark blutenden Wunden, akuten und neu aufgetretenen Brustschmerzen, plötzlicher Taubheit und Gefühlsstörungen, (einseitigen) Lähmungserscheinungen und Schwäche, starken Kopfschmerzen, schweren Verbrennungen, Schwangerschaftskomplikationen, Allergieschocks, Vergiftungen und insgesamt bei starken Schmerzen.

Bitte alarmieren Sie bei lebensbedrohlichen Situationen immer sofort den Rettungsdienst über den Notruf 112.

Bei leichteren Verletzungen und Beschwerden, wie Erkältungen, Magen-Darm-Infekten, Sonnenbrand, Prellungen, Schürfwunden, Rückenproblemen, Gelenkschmerzen, Pollenallergien etc. ist in der Regel der Hausarzt der erste Ansprechpartner. An Wochenenden und Feiertagen steht Patienten mit nicht dringlichen Erkrankungen - also Erkrankung, die normalerweise von einem Haus- oder Facharzt behandelt werden würden - im Ärztehaus am Klinikum (Eingang links neben der Apotheke) außerdem die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung.

Beschwerden aus den Bereichen Hals-Nasen-Ohren, Augenheilkunde oder Zahnmedizin können wir in der Regel nicht direkt behandeln. In diesen Fällen empfehlen wir, sich an die jeweilige Facharztpraxis, die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Symptomen und Beschwerden um Beispiele handelt, die immer auch individuell zu betrachten sind. Eine Pollenallergie ist kein Notfall, während ein allergischer Schock unverzüglich akutmedizinisch versorgt werden muss.

Im Zweifel gilt immer: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Scheuen Sie sich daher nicht, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Anmeldung in der Zentralen Notaufnahme

Die administrative Anmeldung erfolgt - oftmals parallel zur Ersteinschätzung - durch Sie selbst, Ihren Angehörigen oder durch die Pflegekraft. Die Anmeldung ist zur Identifizierung und eindeutigen Zuordnung von Befunden unerlässlich. Im Rahmen dessen werden ggf. auch zusätzliche Informationen zu einem eventuell vorhergegangenen Klinikaufenthalt erfragt.

Zur Aufnahme benötigen Sie:

  • Gesundheitskarte (ehemals Krankenversichertenkarte)

Außerdem soweit vorhanden:

  • Einweisungspapiere des Hausarztes bzw. des einweisenden Arztes
  • Vorbefunde
  • Frühere Arztbriefe
  • Aktuelle Liste Ihrer Medikamente
  • Allergie-, Schrittmacher-, Marcumarausweis
Wie erfolgt die Ersteinschätzung und wonach richtet sich die Wartezeit?

Wir wissen, dass es bei Patienten in der Notaufnahme in Einzelfällen zu Unverständnis über die vermeintlich lange Wartezeit kommen kann. Für diese Verzögerungen gibt es jedoch immer gute Gründe, denn die Notaufnahme ist als zentrale Anlaufstelle zuständig für die Erstversorgung aller medizinischen Notfälle im Landkreis Biberach. Bitte seien sie versichert, dass jeder, der in unsere Notaufnahme kommt, schnellstmöglich versorgt wird.

Wichtig zu wissen ist es, dass sich die Wartezeit in einer Notaufnahme immer nach der Schwere der Verletzung bzw. Erkrankung richtet und nicht nach der Reihenfolge des Eintreffens. Wer wann behandelt wird, entscheidet sich einheitlich anhand des Manchester-Triage-Systems (MTS) und wird durch speziell geschultes medizinisches Fachpersonal festgelegt. Bei Bedarf werden dabei Blutdruck, Puls, Sauerstoffgehalt im Blut, Temperatur und EKG kontrolliert. Auch eine Untersuchung des Blutes kann zur Diagnostik durchgeführt werden. Aus den erhobenen Messwerten und der Befragung der Patienten wird die Behandlungsdringlichkeit und damit die Behandlungsreihenfolge für die jeweiligen Fachdisziplinen festgelegt.

Medizinische Notfälle, beispielsweise Patienten mit Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall oder Patienten, die reanimiert werden müssen, werden immer sofort versorgt. Patienten mit weniger starken Beschwerden und/oder Schmerzen müssen mitunter mit längeren Wartezeiten rechnen. Diese können wir nicht beeinflussen, da wir neu eintreffende schwerwiegendere Notfälle vorziehen müssen.

Bitte beachten Sie: Sollte sich Ihr Zustand während der Wartezeit akut verschlechtern, informieren Sie bitte umgehend unsere Mitarbeitenden an der Anmeldung oder Ihre Mitpatienten im Wartebereich - sollten Sie nicht (mehr) mobil sein.

Weitere Informationen zur Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit finden Sie auf unserem Übersichtsblatt zum Manchester-Triage-System.

Wartebereich in der Zentralen Notaufnahme

Die Privatsphäre unserer Patientinnen und Patienten ist uns wichtig. Bitte respektieren Sie diese und halten sich, falls Sie warten müssen, im Wartebereich auf. Angehörige dürfen nur im Ausnahmefall bei Untersuchungen und Behandlungen anwesend sein. Seien Sie aber versichert, dass wir Ihre Sorgen um Ihre erkrankten Angehörigen sehr ernst nehmen und Sie über den Verlauf der Behandlung regelmäßig unterrichten. Die Dauer der Behandlung ist allerdings oft schwer abzuschätzen, weil sie von unterschiedlichsten Faktoren abhängig ist. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie: Ein leeres Wartezimmer bedeutet nicht, dass in der Notaufnahme aktuell wenig los ist. So kann ein im Wartezimmer sitzender Patient weder den Überwachungsbereich, den Schockraum noch einen der zwölf Untersuchungs- und Behandlungsräume einsehen. Zudem binden erforderliche lebensrettende Maßnahmen beispielsweise bei einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt in der Regel mehrere Ärzte und Pflegekräfte, teilweise auch über einen längeren Zeitraum. Die im Rahmen dessen zeitweilig entstehenden längeren Wartezeiten sind mitunter für die Patienten nicht nachvollziehbar, aber notwendig.

Was passiert, wenn kein Notfall vorliegt?

Ergibt die Erstuntersuchung, dass kein akuter Notfall vorliegt, müssen wir Sie an einen Haus- oder Facharzt weiterverweisen. Dies ist vom Gesetzgeber so festgelegt, da die Behandlung nicht zeitkritisch ist und daher von niedergelassenen Ärzten in der Praxis und nicht von einem Krankenhaus zu erbringen ist. Wir bitten sie hier um Verständnis.

Was ist, wenn die Arztpraxen keine Sprechstunde haben?

An Wochenenden sowie an Feiertagen steht Patienten mit Erkrankungen, bei denen es sich nicht um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt, im Ärztezentrum am Klinikum (Eingang links neben der Apotheke) die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung.

Außerhalb der regulären Öffnungs-/Sprechzeiten der Hausarzt- und Facharztpraxen sowie der KV-Praxis können sich Patienten unter der bundesweit einheitlichen, kostenlosen Rufnummer 116 117 (ohne Vorwahl, egal ob vom Festnetz oder Handy aus) auch an einen ärztlichen Bereitschaftsarzt in der Umgebung vermitteln lassen. Im Rahmen dessen gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Arzt den Patienten im Bedarfsfall zuhause aufsucht. 

Weitere Informationen zur KV-Notfallpraxis sowie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst

Bekomme ich in der Notaufnahme ein Rezept?

Rezepte können Sie nur von Ihrem Hausarzt, Bereitschaftsarzt oder von Ärzten der KV-Notfallpraxis erhalten, da das Ausstellen von Rezepten Teil der ambulanten kassenärztlichen Versorgung ist. Demnach darf Ihnen ein Arzt in der Notaufnahme leider kein Rezept ausstellen. Im Bedarfsfall kann Ihnen jedoch eine Medikamentenration (bspw. Schmerzmittel) bis zum nächstmöglichen Arztbesuch mitgegeben werden. Dies ist gesetzlich so geregelt und gilt deutschlandweit für alle Notaufnahmen.

Bekomme ich in der Notaufnahme eine Krankmeldung?

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankmeldungen) können wir nur für BG-Patienten (Patienten der Berufsgenossenschaft) ausstellen. Alle anderen Patientinnen und Patienten wenden sich bitte an ihre Haus- oder Facharztpraxis. Auf Wunsch erhalten Sie bei uns eine Bescheinigung über Ihren Aufenthalt in der Notaufnahme. Bitte informieren Sie uns bei der Anmeldung oder während Ihres Aufenthalts, falls Sie eine solche Bescheinigung benötigen.

Parkmöglichkeiten am Sana Klinikum Landkreis Biberach

Es gibt eine große Anzahl Parkplätze im zweistöckigen Parkhaus direkt gegenüber des Klinikums, nur wenige Schritte von der Notaufnahme entfernt. In diesem können Patienten und Angehörige ihr Fahrzeug in den ersten 30 Minuten kostenfrei und danach kostengünstig über einen längeren Zeitraum abstellen.

Bitte beachten Sie: Bei der begrenzten Anzahl an Parkplätzen direkt vor der Notaufnahme handelt es sich um Kurzzeitparkplätze, die unseren Notfallpatienten bzw. deren Angehörige zum Aussteigen/Einsteigen vorbehalten sind. Die erste halbe Stunde ist dort ebenfalls kostenfrei, danach fallen jede weitere halbe Stunde 10,00 € Parkgebühren an. Angehörige werden dringend gebeten, das Auto nach dem Aussteigen der Patienten im Parkhaus des Klinikums abzustellen. Sie erhalten direkt an der Anmeldung, wie auf den Hinweisschildern dort vermerkt, ein Ausfahrtticket. Notfallpatienten können die Erstattung der Parkgebühren über die Anmeldung der Zentralen Notaufnahme aufgeben.

Wir bitten um Verständnis, dass im Hinblick auf das hohe Patientenaufkommen in unserer Zentralen Notaufnahme ein generelles (kostenfreies) Parken auf diesen sehr begrenzten Parkplätzen nicht möglich ist. 

Vorschaubild eines Videos mit Tipps für Laien Reanimation rettet Leben