Bildungszentrum - Aus-, Fort- und Weiterbildung

Weiterbildungsangebot

Um die anspruchsvollen Aufgaben in spezialisierten Bereichen der pflegerischen Versorgung auf fachlich hohem Niveau bewältigen zu können, bieten wir Ihnen ein breit aufgestelltes Spektrum von Weiterbildungen an. Geprägt durch langjährige Erfahrung in diesen Bereichen, begleiten wir Sie in ihrer persönlichen Weiterentwicklung. Mit unseren Angeboten möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre eigene Kompetenz zu erweitern und neue Erkenntnisse zu erlangen.

Unser Weiterbildungsangebot ist anerkannt von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Verein der Pflegenden in Bayern (VdPB).

Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Weiterbildungen finden sie hier:

Berufspädagogische Pflichtfortbildung* für Praxisanleiter/innen

Intensiv- und Anästhesiepflege

Handlungsfeld Pflege im Intensiv-und Anästhesiebereich

Als Pflegekraft im Intensiv- und Anästhesiebereich arbeiten Sie in einem interdisziplinären Team und wirken bei der intensivmedizinischen, anästhesiologischen Versorgung mit. Sie pflegen und betreuen häufig schwerstkranke, meist vital gefährdete Patienten und unterstützen deren Angehörige in dieser Zeit. Behandlungsverfahren, Pflegemethoden, technisches Equipment, Arbeitsbedingungen und Organisationsformen verändern sich kontinuierlich. Dies alles stellt enorme Anforderungen an Sie und Ihre Handlungskompetenz.

Ziele der Fachweiterbildung

Die Weiterbildungsmaßnahme befähigt Sie nach aktuellen pflegewissenschaftlichen, medizinischen und weiteren bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen zu pflegen. Nach erfolgreich abgeschlossener Fachweiterbildung begegnen die Teilnehmenden komplexen beruflichen Situationen mit individuellem Handeln, indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vertieft und erweitert werden. Die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten werden ebenso wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Aspekte einbezogen.
Sie erhalten einen anerkannten Fachabschluss nach Richtlinien der BKG/DKG mit der Befähigung zur fachspezifischen Pflege, um den Herausforderungen zu entsprechen. Die Fachweiterbildung ist nach den Richtlinien der DKG anerkannt.

Weiterbildungsinhalte

Theoretischer Teil der Fachweiterbildung
Die Weiterbildung umfasst ein Basismodul und sieben Fachmodule. Über die Teilnahme am Unterricht sind Nachweise zu führen.

Basismodul:     Entwicklungen begründet initiieren und gestalten (80 Std.)
Fachmodul I:   Kernaufgaben im Versorgungsprozess wahrnehmen (90 Std.)
Fachmodul II:  Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen betreuen (136 Std.)
Fachmodul III: Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Traumata
                        versorgen (94 Std.)
Fachmodul IV: Lebenssituationen wahrnehmen und Entscheidungen
                        begleiten (88 Std.)
Fachmodul V:  Die pflegerische Verantwortung im anästhesiologischen
                        Versorgungsprozess wahrnehmen  (120 Std.)

Fachmodul VI: Fördernde Konzepte umsetzen (64 Std.)

Fachmodul VII: Spezifische Hygieneanforderungen umsetzen und Menschen mit
                        Infektionserkrankungen versorgen (48 Std.)


Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fachweiterbildung
 Laut DKG wird zur Fachweiterbildung zugelassen

  • wer einen Berufsabschluss in folgenden Ausbildungsberufen besitzt
    • (Kinder-) Krankenschwester/-pfleger
    • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege
    • Altenpflege
    • Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
  • wer nachweist, dass er nach Ausbildungsende in den oben genannten Berufen mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildung, hier Intensiv- und Anästhesiepflege, tätig war.


Weitere wichtige Bedingungen

  • Es ist ein bestehender Kooperationsvertrag zwischen Klinik und der Weiterbildungsstätte vorhanden, bzw. wird fristgerecht abgeschlossen.
  • Einverständnis und Sicherstellung der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen sowie der praktischen Weiterbildungseinsätze durch den Arbeitgeber sind gegeben.
  • Es sind fachweitergebildete Praxisanleiter im jeweiligen Einsatzgebiet für Anleitungen und Prüfungen während der prakt. Weiterbildung vorhanden.

Kursübersicht

Die Fachweiterbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil nebst entsprechenden Modulprüfungen und praktischen Leistungsnachweisen. Sie ist berufsbegleitend konzipiert und erstreckt sich über einen Zeitraum von mind. zwei Jahren. Die theoretische Ausbildung umfasst 720 Stunden Theorie. Der Unterricht erfolgt blockweise in Form von Präsenzunterricht und Online-Kursen sowie max. 180 Stunden in Form von „selbstgesteuertem Lernen“ mit Aufgabenstellungen.
Kernunterrichtszeit ist in der Regel zwischen 8:30 – 15:30 Uhr.
Die praktische Fachweiterbildung hat den Transfer theoretischer Inhalte in die Praxis sowie die Förderung und Vertiefung praktischer Fähigkeiten und Kompetenzen zum Ziel. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 1800 Stunden und findet in festgelegten Einsatzbereichen in der eigenen Einrichtung und/oder in Kooperationseinrichtungen statt. Es müssen dabei mindestens zehn Prozent der praktischen Weiterbildung, unter Anleitung eines Praxisanleiters geplant, durchgeführt und dokumentiert werden.
 

Abschluss

Die Fachweiterbildung schließt mit einer mündlichen und zwei praktischen Prüfungen ab. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zeugnis und eine Urkunde, die durch die BKG/DKG anerkannt sind.
 

Lehrgangsbeginn und Kosten
Den aktuellen Lehrgangsbeginn und die Kursgebühren entnehmen Sie bitte dem Informationsflyer.

Pflege im Operationsdienst

Handlungsfeld Pflege im Operationsdienst

Mit der Fachweiterbildung und der dadurch erworbenen Qualifikation, wird der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Medizin und den daraus resultierenden erweiterten Operationsmöglichkeiten und –techniken Rechnung getragen. Als Pflegekraft im Operationsdienst arbeiten Sie in einem vielfältigen und verantwortungsvollen Bereich, in dem medizinische, medizin-technische und pflegerische Anforderungen sehr hoch sind.

Ziele der Weiterbildung

Die Weiterbildungsmaßnahme befähigt Sie nach aktuellen pflegewissenschaftlichen, medizinischen und weiteren bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen zu pflegen. Nach erfolgreich abgeschlossener Fachweiterbildung begegnen die Teilnehmenden komplexen beruflichen Situationen mit individuellem Handeln, indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vertieft und erweitert werden. Die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten werden ebenso wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Aspekte einbezogen. Die Ausbildung findet nach den Richtlinien der DKG statt.

Weiterbildungsinhalte

Theoretischer Teil der Fachweiterbildung
Die Fachweiterbildung umfasst ein Basismodul und sechs Fachmodule.

Basismodul:   Entwicklungen begründet initiieren und gestalten (80 Std.)
Fachmodul I:  Rechtliche Rahmenbedingungen in der OP-Pflege berücksichtigen und
                       anwenden (112 Std.)
Fachmodul II:  Hygienische Anforderungen umsetzen (120 Stunden)
Fachmodul III: Professionell im OP handeln (120 Stunden)
Fachmodul IV: Komplexe Abläufe im interprofessionellen Team unterstützen und
                        gestalten (120 Std.)
Fachmodul V: Operative Verfahren von Viszeral- und Thoraxchirurgie, Gefäß- und
                       Urogenitalsystem verstehen (88 Std.)
Fachmodul VI: Operative Verfahren von Extremitäten, Skelettsystem, Kopf und Hals 
                         verstehen (80 Std.)

Praktischer Teil der Fachweiterbildung
Sinn und Zweck der praktischen Fachweiterbildung sind der Transfer theoretischer Inhalte in die Praxis sowie die Förderung und Vertiefung praktischer Fähigkeiten und Kompetenzen.
Für das jeweilige Einsatzgebiet gelten festgelegte Einsatzbereiche und Stunden. Über die Teilnahme an der praktischen Weiterbildung sowie über die Praxisanleitung sind Nachweise zu führen.
Die Fachweiterbildungsstätte und die angeschlossenen Krankenhäuser/Einrichtungen stellen die praktische Weiterbildung durch qualifizierte Praxisanleiter sicher.
Bei den praktischen Einsätzen muss der Weiterbildungsauftrag gewahrt bleiben. Es müssen mindestens zehn Prozent der praktischen Weiterbildung, anteilsmäßig entsprechend der Zeiten der praktischen Einsatzbereiche, unter Anleitung eines Praxisanleiters geplant, durchgeführt und dokumentiert werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung
 Laut DKG wird zur Weiterbildung zugelassen

  •  wer einen Berufsabschluss in folgenden Ausbildungsberufen besitzt
    • (Kinder-) Krankenschwester/-pfleger
    • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege
    • Altenpflege
    • Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
  • wer nachweist, dass er nach Ausbildungsende in den oben genannten Berufen mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildung, hier im Operationsdienst, tätig war.

Weitere wichtige Bedingungen

  • Es ist ein bestehender Kooperationsvertrag zwischen der Klinik und der Fachweiterbildungsstätte vorhanden, bzw. wird fristgerecht abgeschlossen.
  • Einverständnis und Sicherstellung der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen sowie der praktischen Weiterbildungseinsätze durch den Arbeitgeber sind gegeben.
  • Es sind fachweitergebildete Praxisanleiter im jeweiligen Einsatzgebiet für Anleitungen und Prüfungen während der prakt. Weiterbildung vorhanden.

 

Kursübersicht

Form und Dauer
Die Fachweiterbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil nebst entsprechenden Modulprüfungen und praktischen Leistungsnachweisen. Die Fachweiterbildung ist berufsbegleitend konzipiert und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. Sie beinhaltet 720 Stunden Theorie. Der Unterricht erfolgt blockweise in Form von Präsenzunterricht und Online-Kursen sowie max. 180 Stunden in Form von „selbstgesteuertem Lernen“ mit Aufgabenstellungen.
Kernunterrichtszeit ist in der Regel zwischen 8:30 – 15:30 Uhr.

Anmerkung: Innerhalb dieser Weiterbildung ist der gebührenpflichtige Lehrgang „Fachkundelehrgang 1 Technischer Sterilisationsassistent“ geplant.  In diesem Zusammenhang ist eine praktische Tätigkeit in der Aufbereitung von Medizinprodukten nachzuweisen (150 Stunden). Der dafür notwendige Tätigkeitskatalog ist auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV® e.V.) unter Fachkunde I zu finden.

Die Praxis umfasst mindestens 1800 Stunden und findet in festgelegten Einsatzbereichen in der eigenen Einrichtung und/oder in Kooperationseinrichtungen statt.

Abschluss
Die Fachweiterbildung schließt mit einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zeugnis und eine Urkunde, die durch die BKG/DKG anerkannt sind.

Lehrgangsbeginn und Kosten
Den aktuellen Lehrgangsbeginn und die Kursgebühren entnehmen Sie bitte dem Informationsflyer.
 

Weiterbildung zur Praxisanleitung

Handlungsfeld Praxisanleiter

Als Praxisanleiter*in unterstützen Sie Auszubildende, Fachweiterbildungsteilnehmer*innen und neue Mitarbeiter*innen bei ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung und tragen somit zur Qualitätssicherung zukünftiger Fachkräfte in der Praxis bei. Die Praxisanleitung stellt eine berufliche Qualifikation dar, die von Ihnen neben Motivation und Erfahrung auch pädagogisches Geschick erfordert.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer über einen Berufsabschluss als:

• Krankenschwester und -pfleger
• Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger,
• Pflegefachfrau und –fachmann
• Kinderkrankenschwester, -pfleger
• Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
• Altenpflegerin und Altenpfleger
• Hebamme und Entbindungspfleger

verfügt. (weitere Gesundheitsberufe auf Antragsstellung bei der VdPB möglich).

Der Teilnehmer muss eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem der zuvor genannten Berufe vorweisen.
 

Weitere wichtige Bedingungen

  • Einverständnis und Sicherstellung der Teilnahme an Unterricht (incl. Hospitationseinsätze) und Prüfungen durch den Arbeitgeber.
  • Während der Weiterbildung muss die Möglichkeit bestehen, Erfahrungen in der Praxisanleitung im eigenen Berufsfeld zu sammeln, den Theorie-Praxis-Transfer zu üben sowie eine Lernbegleitung durchzuführen.

Ziele der Weiterbildung

Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung befähigt Teilnehmende, Anleitungen entsprechend dem allgemein anerkannten Stand berufspädagogischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Die Weiterbildung und der Abschluss erfolgt nach den Richtlinien der Vereinigung der Pflegenden Bayern (VdPB).

Weiterbildungsinhalte

Modulübersicht Praxisanleitung

Modul 1:  In der Praxisanleitung auf ethischer sowie pflege- und bezugswissenschaftlicher Basis handeln (66 Std.)

Modul 2:  Lernen (40 Std.)

Modul 3: Professionelle Identität entwickeln (42 Std.)    

Modul 4: Lehr-Lernprozesse in der Praxisanleitung gestalten (64 Std.)

Modul 5:  Formative und summative Bewertungen sowie praktische Prüfungen gestalten (40 Std.)

Modul 6: Ausbildungsprojekte in der Praxis planen und durchführen (48 Std.)

Kursübersicht

Form und Aufbau
Die Weiterbildung besteht aus sechs Modulen mit mehreren Moduleinheiten und insgesamt drei Modulprüfungen. Die Weiterbildung ist berufsbegleitend konzipiert und umfasst 300 Stunden Theorie davon sind:

  • 252 Stunden Unterricht,
  • eine Hospitation im Umfang von 16 Stunden und
  • 32 Stunden für die Durchführung eines Praxisprojekts mit Erstellung eines Projektberichts.

Auf die Dauer der Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen Stunden vorangegangener Fachweiterbildungen angerechnet werden, hierfür erfolgt ein Antrag bei der VdPB. Der Unterricht erfolgt blockweise in Form von Präsenzunterricht und Online-Kursen sowie etwa 30 Stunden in Form von „selbstgesteuertem Lernen“ mit Aufgabenstellungen. 

Kernunterrichtszeit ist in der Regel zwischen 8:30 – 15:30 Uhr.

Über die Teilnahme am Unterricht und an der Hospitation sind Nachweise zu führen. Zwischen den Präsenzphasen nutzen Sie die Gelegenheit Ihr erworbenes Wissen in der Praxis zu erproben, Lernsituationen zu gestalten und praktische Anleitung unter Lernbegleitung zu reflektieren.

Abschluss
Die mündliche Abschlussprüfung findet nach dem erfolgreichen Abschluss der Modulprüfungen statt. Sie ist nicht in den 300 Stunden der Weiterbildung inkludiert. Grundlage der mündlichen Abschlussprüfung ist die Präsentation der Projektarbeit und ein Fachgespräch.

Lehrgangsbeginn und Kosten
Den aktuellen Lehrgangsbeginn und die Kursgebühren entnehmen Sie bitte dem Informationsflyer.
 

Intermediate Care Pflege

Handlungsfeld Pflege Intermediate Care

Hochkomplexe Behandlungsabläufe veränderten die Krankenhauslandschaft und etablieren Intermediate Care Stationen, welche hochqualifiziertes Personal benötigen. Als Pflegekraft im Bereich der Intermediate Care arbeiten Sie in einem interdisziplinären Team und wirken bei der intensivmedizinischen Betreuung und Pflege von schwerstkranken Patienten mit. Sie pflegen und betreuen die meist vital gefährdeten Patienten und unterstützen deren Angehörige in dieser Zeit. Die Weiterentwicklung von Behandlungsverfahren, Pflegemethoden und technischem Equipment ist stetig und rasant, Arbeitsbedingungen und Organisationsformen verändern sich ebenfalls. Dies alles stellt enorme Anforderungen an Sie und Ihre Handlungskompetenz.

Ziele der Fachweiterbildung

Die Weiterbildungsmaßnahme befähigt Sie nach aktuellen pflegewissenschaftlichen, medizinischen und weiteren bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen zu pflegen. Nach erfolgreich abgeschlossener Fachweiterbildung begegnen die Teilnehmenden komplexen beruflichen Situationen mit individuellem Handeln, indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vertieft und erweitert werden. Die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten werden ebenso wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Aspekte einbezogen.

Sie erhalten einen anerkannten Fachabschluss nach Richtlinien der BKG/DKG mit der Befähigung zur fachspezifischen Pflege, um den Herausforderungen zu entsprechen. Die Fachweiterbildung ist nach den Richtlinien der DKG anerkannt.

Kursübersicht

Die Fachweiterbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil nebst entsprechenden Modulprüfungen, praktischen Leistungsnachweisen sowie einer praktischen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Die Weiterbildung ist berufsbegleitend, dauert ca. zwei Jahre und umfasst 360 Stunden Theorie. Der Unterricht erfolgt blockweise in Form von Präsenzunterricht und Online-Kursen. 

Kernunterrichtszeit ist in der Regel zwischen 8:30 – 15:30 Uhr.
Die praktische Weiterbildung hat den Transfer theoretischer Inhalte in die Praxis sowie die Förderung und Vertiefung praktischer Fähigkeiten und Kompetenzen zum Ziel. Die Praxis umfasst 900 Stunden und findet in festgelegten Einsatzbereichen in der eigenen Einrichtung und/oder in Kooperationseinrichtungen statt. Es müssen dabei mindestens zehn Prozent der praktischen Weiterbildung, unter Anleitung eines Praxisanleiters geplant, durchgeführt und dokumentiert werden.

Weiterbildungsinhalte

Theoretischer Teil der Fachweiterbildung

Die Fachweiterbildung ist modular gestaltet (ein Basis- und drei Fachmodule). Das Basismodul bildet die Grundlage, die darauf aufbauenden Fachmodule bieten ein individuelles, fachspezifisches Angebot. Sie sind vollumfänglich auf die Fachweiterbildung Intensiv-und Anästhesiepflege anrechenbar.

Über die Teilnahme am Unterricht sind Nachweise zu führen.

Basismodul I: Berufliche Grundlagen anwenden, Entwicklungen initiieren und gestalten (100 Stunden)
Fachmodul I: Kernaufgaben in der Intermediate Care Pflege wahrnehmen (100 Stunden)
Fachmodul II: Spezielle Pflege- und Behandlungsmaßnahmen von Patienten auf der Intermediate-Care-Station kompetent unterstützen, durchführen und evaluieren (90 Stunden)
Fachmodul III: Besondere Pflegesituationen in der Intermediate Care Pflege bewältigen (70 Stunden)

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung

Laut DKG wird zur Weiterbildung zugelassen

  • wer folgenden Berufsabschluss besitzt: (Kinder-) Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, Pflegefachmann/-frau
  • wer nachweist, dass er nach Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet der Weiterbildung tätig war.

Weitere wichtige Bedingungen

  • Es ist ein bestehender Kooperationsvertrag zwischen Klinik und der Weiterbildungsstätte vorhanden, bzw. wird fristgerecht abgeschlossen.
  • Einverständnis und Sicherstellung der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen sowie der praktischen Weiterbildungseinsätze durch den Arbeitgeber sind gegeben.
  • Es sind fachweitergebildete Praxisanleiter im jeweiligen Einsatzgebiet für Anleitungen und Prüfungen während der prakt. Weiterbildung vorhanden.

Lehrgangsbeginn und Kosten

Den aktuellen Lehrgangsbeginn und die Kursgebühren entnehmen Sie bitte dem Informationsflyer.

Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie unter der Rubrik Wegweiser Bewerbung.