Als Praxisanleiter unterstützen Sie Auszubildende, Weiterbildungsteilnehmer und neue Mitarbeiter bei ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung und tragen somit zur Qualitätssicherung zukünftiger Fachkräfte in der Praxis bei. Die Praxisanleitung stellt eine berufliche Qualifikation dar, die von Ihnen neben Motivation und Erfahrung auch pädagogisches Geschick erfordert. Sie suchen einen Praxisanleiterkurs, der Sie auf die vielfältigen Anforderungen gut vorbereitet und Ihnen Handwerkszeug dazu vermittelt?
• Weiterbildung zur Praxisanleitung (DKG)
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer über eine Ausbildung als
• Krankenschwester und -pfleger
• Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger,
• Pflegefachfrau und –fachmann,
• Kinderkrankenschwester, -pfleger
• Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
• Altenpflegerin und Altenpfleger,
• Operationstechnische Assistentin und Assistent / Anästhesietechnische Assistentin
• und Assistent,
• Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter,
• Hebamme und Entbindungspfleger
verfügt und eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem der zuvor genannten
Berufen vorweisen kann.
Anrechnung von Modulen aus DKG-Empfehlungen:
Auf die Dauer der Weiterbildung können 100 Stunden angerechnet und auf die Teilnahme an Modul II und III beschränkt werden, wenn der erfolgreiche Abschluss der Basismodule aus einer der folgenden pflegerischen DKG-Weiterbildungen nachgewiesen ist:
a. Weiterbildung gemäß der „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der
Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege,
Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie“ vom 18.06.2019;
b. Weiterbildung gemäß der „DKG-Empfehlung für die Notfallpflege“ vom 18.06.2019;
c. Weiterbildung gemäß der „DKG-Empfehlung für die Intermediate Care Pflege“ vom
18.06.2019,
d. Weiterbildung gemäß der „DKG-Empfehlung für die Leitung einer Station/eines
Bereiches“ vom 18.06.2019.
Der erfolgreiche Abschluss der o. g. Basismodule darf bei Weiterbildungsbeginn nicht älter als fünf Jahre sein.
Nachweislich erfolgreich absolvierte Module aus anderen Qualifikationen (Nicht DKG – Weiterbildungen) können auf Antrag der Teilnehmenden bei der DKG angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur Weiterbildung gemäß der „DKG – Empfehlung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung vom 18.06.2019“ gegeben ist.