
Alles Wissenswerte im ÜberblickInformationen rund um Corona
Die Gesundheit unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter steht für uns an erster Stelle. Daher gilt es, die endemische Verbreitung des Coronavirus weiterhin zu verhindern und vulnerable Gruppen besonders zu schützen. Der Wegfall vieler Schutzmaßnahmen bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung Normalität, betont aber auch die Notwendigkeit einer verstärkten Eigenverantwortlichkeit. Bitte sehen Sie daher von einem Besuch im Klinikum ab, wenn Sie Corona-spezifische Symptome wie Fieber, Halsweh, Heiserkeit, Husten, Schnupfen oder Störungen des Geruchs- bzw. Geschmackssinns an sich bemerken.
Besuchsregelung
Besuche unterstützen den Genesungsprozess unserer Patientinnen und Patienten. Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern gelten jedoch bis auf Weiteres folgende Besucherregelungen:
Die Besuchszeiten sind täglich von 11.00 bis 18.00 Uhr. Patienten, die an Corona erkrankt sind, können mit entsprechender Schutzkleidung besucht werden. Ausnahmen von den aktuellen Besuchsregelungen, beispielsweise auf der Palliativ- oder Intensivstation, sind nur nach Rücksprache mit der Station möglich.
Besuchsregelungen Geburtshilfe
Besucher von Patienten, Veranstaltungen und von klinikinternen Abteilungen wie Außendienstmitarbeiter,sowie Begleitpersonen von ambulanten/stationären Patienten benötigen keinen Testnachweis zum Betreten des Klinikums; es gilt zudem keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Das freiwillige Tragen einer Maske ist natürlich jederzeit möglich. Besucher sind zudem weiterhin aufgefordert, sich beim Betreten und beim Verlassen der Klinik sowie des Patientenzimmers die Hände zu desinfizieren.
Angehörige werden gebeten, von einem Besuch im Klinikum abzusehen, wenn sie Corona-spezifische Symptome wie Fieber, Halsweh, Heiserkeit, Husten, Schnupfen oder Störungen des Geruchs- bzw. Geschmackssinns an sich bemerken. Wer gesichert Corona-positiv ist, dem ist das Betreten des Klinikums sowohl als Besucher wie auch als Begleitperson weiterhin untersagt.
Stationärer Aufenthalt
Für die größtmögliche Sicherheit werden alle Patienten, die als Notfall stationär aufgenommen werden, im Rahmen einer umfassenden Anamnese vorsorglich auf COVID-19 getestet. Patienten, die für eine stationäre Behandlung einbestellt werden, werden bei entsprechender Symptomatik und medizinischer Indikation ebenfalls getestet.
Eine allgemeine Maskenpflicht gibt es für stationäre Patienten nicht, weder innerhalb noch außerhalb der Patientenzimmer. Patienten mit Symptomen einer Infektionskrankheit wird jedoch empfohlen, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Selbstverständlich ist das freiwillige Tragen einer Maske jederzeit möglich.
Ambulante Versorgung
Für den Besuch der Sprechstunden in den Ambulanzen der Klinik sowie der Praxen des Sana MVZ Landkreis Biberach ist kein Testnachweis erforderlich. Auch eine allgemeine Maskenpflicht gibt es für ambulante Patienten nicht. Selbstverständlich ist das freiwillige Tragen einer Maske jederzeit möglich. Patienten mit Symptomen einer Infektionskrankheit wird jedoch dringend empfohlen, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
Geburtshilfe
Das Team der Geburtshilfe ist rund um die Uhr für Sie da. Sollten Sie positiv auf COVID-19 getestet sein oder Symptome (Fieber, Husten, Halsweh, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn etc.) aufweisen, möchten wir Sie bitten, unser Geburtshilfe-Team vorab unter Tel. 07351 55-1200 darüber zu informieren. Wir werden dies dann entsprechend einplanen und notwendige Sicherheitsvorkehrungen ergreifen. Der werdende Vater bzw. eine sonstige Begleitperson darf die Schwangere während der Geburt begleiten und auch mit in den Kreißsaal. Auf der Mutter-Kind-Station sind pro Patientin und Tag jeweils zwei Besucher, einschließlich Geschwisterkinder, innerhalb der Besuchszeit von 14 bis 18 Uhr möglich.
Blick in die Räumlichkeiten sowie weitere Informationen zum Geburtszentrum Biberach
Häufig gestellte Fragen zur COVID-19-Schutzimpfung für schwangere und stillende Frauen