11
Januar
2024
|
18:21
Europe/Amsterdam

Kliniken brauchen dauerhaften Zuschlag für Digitalisierung

Sana investiert 100 Millionen Euro im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes

Zusammenfassung

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) kommt die Digitalisierung der Krankenhäuser voran.  4,3 Milliarden Euro Fördermittel haben Bund und Länder dafür eingeplant. Das betrifft aber nur die Anschaffung und Betriebskosten für die ersten drei Jahre. Die weiteren laufenden Kosten sind mittel- und langfristig nicht berücksichtigt. Die Krankenhäuser, die aktuell wirtschaftlich äußerst angespannt sind, blieben auf den Kosten sitzen. Änderungen an den Fallpauschalen könnten Abhilfe schaffen. 

Mit einem Volumen von 100 Millionen Euro will die Sana Kliniken AG die Digitalisierung deutlich voranbringen. Bei der Summe handelt es sich um bewilligte Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetzt (KHZG). Der Bund hat im Jahr 2020 insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die Länder weitere 1,3 Milliarden Euro. Ziel ist es, dem Investitionsstau bei der Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser entgegenzuwirken und die Akteure des Gesundheitswesens besser zu vernetzen, um letztlich auch die Patientenversorgung zu verbessern. 

Sana hat 2021 die Förderung von über 90 Projekten beantragt. Im Lauf der Jahre 2022 und 2023 wurden dann alle bewilligt. Bis Ende dieses Jahres sollen sie abgeschlossen sein. Die Anträge von Sana konzentrieren sich auf zwei Themenbereiche: 

  • die elektronische Patientenkurve mit digitaler Pflegeplanung und Medikationsanordnung sowie
  • auf die Bereitstellung eines Patientenportals und allen damit in Zusammenhang stehenden Komponenten.
Susanne Laprell

Bei der Verwendung von deutschen bzw. europäischen Fördermitteln gelten strenge Vorschriften für die Beschaffung von Waren und den Einkauf von Dienstleistungen. Diese Aufgabe hat bei Sana das Tochterunternehmen Sana Einkauf & Logistik GmbH (SEL) übernommen und in den vergangenen zwei Jahren die Vergabeverfahren durchgeführt. Im Durchschnitt konnten Preise ausgehandelt werden, die um mehr als ein Drittel besser waren als die Kostenschätzungen, die bei Antragsstellung zugrunde gelegt waren. „Das ist ein äußerst erfreuliches Ergebnis und zeigt auch, wie verantwortungsvoll wir mit öffentlichen Fördermitteln umgehen“, so KHZG-Projekt-Managerin Susanne Laprell.

Enger Zeitrahmen für die Umsetzung

Zwischen Bewilligung der Förderung und dem Abschluss des Projektes hat der Gesetzgeber nur wenig Zeit gelassen. Bereits im Dezember 2024 sollten die Projekte realisiert sein. Mittlerweile wurde diese Frist zwar in einem Bundesland verlängert, auf die Zeitpläne für die Sana-Projekte hat dies jedoch keine Auswirkung. Die IT-Teams stehen also weiter vor der besonderen Herausforderung: wie können so viele und teilweise auch aufwändige Projekte in dem engen Zeitraum realisiert werden?

Bereits Mitte 2022, noch während der laufenden Vergabeverfahren, hat Sana mit der Vorbereitung der Implementierungsprojekte begonnen. Dabei splitten sich die 98 beantragten Projekte in insgesamt 360 Einzelmaßnahmen auf. Um diese Vielzahl zu beherrschen, mussten zwei wichtige Entscheidungen getroffen werden: das Konfigurieren der IT-Lösungen muss für alle Kliniken so identisch wie möglich vorgenommen werden und die konkrete Projektdurchführung muss in gleicher Form in allen Kliniken ablaufen. Über diesen Weg können die zunächst in Pilotprojekten entwickelten Ergebnisse direkt auf die nachfolgenden Rollout-Projekte übertragen werden.

Rollout-Plan bis Ende 2024

Trotzdem müssen die neuen IT-Lösungen in den einzelnen Kliniken, die sich ja hinsichtlich Fachabteilungen, Größe und Leistungsschwerpunkten unterscheiden können, alltagstauglich sein. Daraus können sich Anforderungen und Wünsche ergeben, die Systeme noch hausspezifisch anzupassen. Für die Implementierungsprojekte sind zur besseren Steuerung bisher 16 Programme aufgesetzt worden - zum Beispiel eines für das Entlassmanagement, das sich mit dem Rollout des Produkts Recare beschäftigt. Für die großen Digitalisierungsprojekte etwa für den Pflegebereich sind Programme für jedes Krankenhausinformationssystem (KIS) aufgesetzt worden. In diesen Programmen sind alle Einzelmaßnahmen koordiniert angelaufen, die in den Kliniken gemäß einer festgelegten Rollout-Planung bis Ende 2024 umgesetzt werden.

Den Projektverantwortlichen in den Kliniken – den LKPD (Leiterinnen und Leiter klinische Prozesse und Digitalisierung) sowie den Projektleitern – steht ein Fragenkatalog zur Verfügung, mithilfe dessen der Fortschritt der Erfüllung der MUSS-Kriterien laut KHZG permanent überprüft werden kann. Die KHZG-Projekte bleiben ganz oben auf der Agenda der IT-Verantwortlichen bei Sana. „Betrachtet man das gesamte Volumen, dann handelt es sich um das größte Projekt, das wir bei Sana jemals gestemmt haben“, so Projekt-Managerin Laprell.

IT-Kosten in die Abrechnungslogik überführen

Sie schaut allerdings auch schon über das Ende der KHZG-Förderung hinaus: Das KHZG fördert zwar auch Wartungskosten bis zu einer Dauer von drei Jahren. „Nach dem Auslaufen des KHZG bleiben die Krankenhäuser aber auf den Folgekosten sitzen, weil sie nach bisheriger Logik nicht über die Fallpauschalen abgerechnet werden können – ganz zu schweigen von notwendigen Weiterentwicklungen“, sagt Susanne Laprell. 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert daher eine Investitionsregelfinanzierung. Mit den erhöhten Investitionen in die digitale Infrastruktur gehen auch zwangsläufig höhere Kosten für die bauliche Absicherung sowie deren Betrieb einher. Systembedingt werden diese Kosten bislang nicht über die Fallpauschalen refinanziert. Erforderlich sei deshalb ein dauerhafter Digitalisierungszuschlag von zwei Prozent auf alle Krankenhausrechnungen.