Zielsetzung

Verringerung von Personalausfallzeiten, Honorierung der Mitarbeiter für kurzfristiges außerdienstplanmäßiges "Einspringen"

BESCHREIBUNG

Bonusregelung für kurzfristiges Einspringen

Die Regelung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen und deren Arbeitszeitfestlegung im Rahmen von Schicht-/Dienstplänen erfolgt.

Der Zuschlag wird gezahlt, wenn ein arbeitgeberseitig veranlasster Diensttausch oder ein „Holen aus dem Frei" unterhalb einer Ankündigungsfrist von 4 Tagen erfolgt.

Die Höhe des Zuschlags bei arbeitgeberseitig veranlasstem Diensttausch beträgt pauschal 50 € brutto, die geleisteten Stunden bleiben stehen und fließen in den Stundensaldo ein.

Die Höhe des Zuschlags bei arbeitgeberseitig veranlassten „Holen aus dem Frei" beträgt pauschal 100 € brutto. Die geleisteten Stunden werden entsprechend mit dem Überstundenzuschlag ausgezahlt.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Veranstaltungsort:
Lübeck
Termine:
laufend
Kosten:
keine, sondern Prämie für die Mitarbeiter
Ansprechpartner:
Personalabteilung

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