Zielsetzung

Um Prävention und Eigeninitiative der Mitarbeiter zu fördern, beteiligt sich der Arbeitgeber hälftig an Präventionsmaßnahmen nach SGB V bis maximal 500,- Euro steuerfrei/ Jahr. 

BESCHREIBUNG

Jeder Mitarbeiter kann sich auch für Präventionsmaßnahemen außerhalb seiner Arbeitsstätte entscheiden.Im Intranet in dem Betriebsratsordner findet man die Liste der geförderten Maßnahemn nach SGB V. Gleichzeitig findet man hier den Antagsbogen. Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt zum Jahresende, bei Nachweiß der Präventionsmaßnahme, mit der Gehaltsabrechnung. 

WEITERE INFORMATIONEN

Veranstaltungsort:
individuell
Termine:
individuell nach Präventionsmaßnahme
Kosten:
unterschiedlich je nach Anbieter
Ansprechpartner:
Für Informationan: Koordinatorin BGM

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