Zielsetzung

schnelle und unkomplizierte Unterstützung von Familien im Bedarfsfall

BESCHREIBUNG

Seit Anfang 2018 gewährt das Krankenhaus Rummelsberg nahezu allen Mitarbeitenden im Bedarfsfall eine unbürokratische Unterstützung  in Form von zusätzlichen freien Tagen oder finanzieller Art.

Wann  findet die Betriebsvereinbarung Anwendung?

  • bei schicksalhaften Lebensumständen/ Notfällen wie Brand, Hochwasser, plötzliche Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen, schwere Krankheit, Todesfälle in der Familie usw.
  • bei der Subventionierung von Plätzen in Hort, Kindertagesstätten, Kindergärten, bei Tagesmüttern oder sonstiger institutionalisierter Betreuung für Kinder und behinderte Angehörige
  • bei der Bezuschussung von Schulkinder bezogenen Aufwendungen (Schulbücher, Schreibwaren), Nachhilfestunden, Schulausflügen, Klassenfahrten, Ferienbetreuungen, Ferienangeboten sowie Kosten für Tages- bzw. Kurzzeitpflege in entsprechenden Einrichtungen (für vom Arbeitnehmer versorgte, pflegebedürftige Angehörige)

Weitere Details und Voraussetzungen zur Betriebsvereinbarung  sowie das Antragsformular finden Sie im Intranet: http://intranet.sana.de/rummelsberg/arbeitsplatz/betriebsrat

WEITERE INFORMATIONEN

Ansprechpartner:
Betriebsrat (Vorsitzende Kerstin Kneißl und Stellvertreter Knut Colditz und Esther Froschauer)

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