Zielsetzung

Arbeitsunfähigkeit überwinden/vorzubeugen, Arbeitsplätze für erkrankte Mitarbeiter sicherstellen, geglückte Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter, Vorbeugen erneuter Arbeitsunfähigkeit

BESCHREIBUNG

Der Arbeitgeber ist Rahmen der Fürsorgepflicht nach §84(2) SGB IX zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements verpflichtet.

Alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, werden jeweils zum Quartalsbeginn vom Arbeitgeber angeschrieben und zum BEM-Gespräch eingeladen.

Der/die Beschäftigte und das BEM-Team erarbeiten gemeinsam Maßnahmen, damit die Arbeitsunfähigkeit überwunden und die Arbeitsfähigkeit langfristig sicher gestellt werden kann

WEITERE INFORMATIONEN

Veranstaltungsort:
Lübeck
Termine:
ganzjährlich auf Anfrage
Kosten:
keine - voll arbeitgeberfinanziert
Ansprechpartner:
Ansprechpartner BEM, Personalreferentin

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