Arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen sollen frühzeitig festgestellt werden.
Beratung der Arbeitnehmer in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes;Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung);Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung des Untersuchungsergebnisses; Beobachtung des Arbeitsschutzes im Betrieb z.B. durch Begehung der Arbeitsstätten
Versichertenkarte und Impfausweis sind mitzubringen