Beschäftigte sollen bei besonderen familiären Ereignissen mit bezahlten Sonderurlaubstagen unterstützt werden.
Dieses Angebot gilt nur für die Beschäftigten der Sana Kliniken AG!
Die Sana Kliniken AG gewährt ihren Beschäftigten eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aus folgenden Anlässen:
Hierbei ist zu beachten, dass das Ereignis mit der Dienstbefreiung in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen muss und Sonderurlaub in den Fällen 1. und 2. nur dann gewährt wird, wenn sich der Beschäftigte bei Inanspruchnahme in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet.
Im Übrigen ist die Regelung des § 616 BGB abbedungen.
Falls Beschäftigte für familiäre Notsituationen (z. B. Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen) Unterstützung benötigen, sollen sie bitte ihren Vorgesetzten ansprechen. Gegebenenfalls kommt die Möglichkeit der Gewährung von unbezahltem Urlaub in Betracht (Einzelfallentscheidung Vorgesetzter/Personalabteilung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange).