Zielsetzung

Mitarbeiter schützen und wettbewerbsfähig bleiben

BESCHREIBUNG

Psychische Belastungen und Beanspruchung gehören zum Leben – auch zum Arbeitsleben. Hierbei ist „Belastung“ ein wertneutraler Begriff (DIN EN ISO 10075, Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung). Psychische Belastungen können die Leistung steigern oder beeinträchtigen – das hängt vom Beschäftigten selbst, der Dauer und dem Grad der Belastung ab.

Negativ wirkende psychische Belastungen spielen eine zunehmend größere Rolle bei Präsentismus und Krankenstand. Neben Muskel-, Skelett- und Atemwegserkrankungen verursachen sie immer häufiger Arbeitsunfähigkeit.

Seit 2013 haben Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 die Pflicht, die psychische Gefährdung für ihre Mitarbeiter zu beurteilen und eventuell Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuleiten. Mit einer ganzheitlichen Gesundheits- und Belastungsanalyse werden die arbeitsbedingten Einflüsse auf die Mitarbeiter gemessen und daraus spezifische und wirksame Maßnahmen gegen Fehlbelastungen abgeleitet.

WEITERE INFORMATIONEN

Veranstaltungsort:
Lübeck
Termine:
Regelmäßig nach Ankündigung
Kosten:
Keine
Ansprechpartner:
Frau Koptein, Fachkraft für Arbeitssicherheit

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