Zielsetzung

Beschäftigte können medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (Prävention) nach § 14 Abs.1 SGB VI erhalten, wenn erste gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die noch keinen Krankheitswert haben, wie etwa häifig wiederkehrende Schmerzen, beginnende psychische Beeinträchtigungen, ernste Probleme mit dem Gewicht oder dem Stoffwechsel oder Probleme mit den Atemwegen.

BESCHREIBUNG

Ablauf der Präventionsleistung:

Die Präventionsleistung gliedert sich grundsätzlich in vier Abschnitte:

  • Die mehrtägige Initialphase beginnt in der Regel mit einer medizinischen Eingangsuntersuchung, in der die persönlichen gesundheitlichen Risiken festgestellt werden sollen. Mit dem Teilnehmer werden individuelle Präventionsziele erarbeitet. In den nachfolgenden Schulungen lernt der Teilnehmer in der Gruppe, wie der Berufsalltag durch gesunde Ernährung, Bewegung und regelmäßige Entspannungsübungen in Zukunft besser bewältigt werden kann.
  • Die nachfolgende, längere Trainingsphase erfolgt berufsbegleitend. An ein bis zwei Abenden pro Woche werden in der Gruppe die neu erlernten Strategien vertieft, und der Teilnehmer gewöhnt sich daran, Sport, Entspannung und gesunde Ernährung in den individuellen Lebensalltag zu integrieren.
  • Es folgt die mehrmonatige Eigeninitiativphase: Jetzt setzt der Teilnehmer das Erlernte selbstständig um und macht aus seinen Vorsätzen feste Gewohnheiten.
  • An Ende steht ein Auffrischungstag. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen in der Gruppe noch einmal zusammen, um Bilanz zu ziehen und evtl. zwischenzeitlich aufgetretene Probleme zu besprechen.

Manche Rentenversicherungsträger bieten alternativ auch eine andere Durchführung der Leistungen zur Prävention an (stationär oder ambulant). Welche Leistungen für den Einzelnen persönlich in Betracht kommt, entscheidet der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger.

WEITERE INFORMATIONEN

Veranstaltungsort:
Offenbach
Kosten:
keine
Ansprechpartner:
Sandy von Eichel
Sonstiges:

Beantragung der Präventionsleistung:

  • Antragstellung durch den Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formularpaket: "Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung"
  • In der Regel ist ein vorheriges Gespräch mit dem Betriebsarzt oder dem Hausarzt sinnvoll. Von ihm kann ggf. auch der ärztliche Befundbericht ausgefüllt werden, der in den Antragsformularen enthalten ist.

Ausführliche Informationen und Kontakt finden Sie unter:

http://praevention.drv.info/

 

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