Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sana Kliniken Duisburg GmbH sollen bei besonderen familiären Ereignissen mit bezahlten Sonderurlaubstagen unterstützt werden.
Zusätzlich zu den im Tarifvertrag beschriebenen Arbeitsbefreiungen nach § 29 TVöD, gewähren die Sana Kliniken Duisburg den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aus folgenden Anlässen:
- 1 Tag an Rosenmontag im Rahmen der Brauchtumspflege
- 1 Tag bei eigener Eheschließung
- 1 Tag bei Wohnungswechsel/ Umzug. Die tariflichen Einschränkungen aus dienstlichem oder betrieblichen Grund sind ausgeschlossen worden, allerdings muß bereits ein eigener Hausstand vorhanden sein.