Zielsetzung

Mitarbeitern, die auf eine Sehhilfe angewiesen sind, kann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille die Arbeit erleichtern und gesundheitlichen Beschwerden vorbeugen.

BESCHREIBUNG

Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche regelmäßig arbeitsmedizinisch betriebsärztlich untersucht werden und bei denen der medizinische Bedarf durch den betriebsärztlichen Dienst bescheingt wurde.

WEITERE INFORMATIONEN

Termine:
jeder Zeit nach betriebsärztlicher Einschätzung, dass Arbeitsplatzbrille erforderlich ist
Kosten:
Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber
Ansprechpartner:
Personalabteilung

MEHR ÜBER UNS IM SOCIAL WEB

Logo audit berufundfamilie