Mitarbeitern, die auf eine Sehhilfe angewiesen sind, kann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille die Arbeit erleichtern und gesundheitlichen Beschwerden vorbeugen.
Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche regelmäßig arbeitsmedizinisch betriebsärztlich untersucht werden und bei denen der medizinische Bedarf durch den betriebsärztlichen Dienst bescheingt wurde.