Beratung und Unterstützung der Beschäftigten des Klinikums, falls in der Familie Pflegebedürftigkeit entsteht oder andere Leistungen im Rahmen des Bundessozialgesetzes zu beantragen sind.
Der Sozialdienst des Klinikums berät auf Wunsch die Mitarbeiter zu Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegebedarf, Unterbringung und Rehabilitation von Angehörigen.