Arbeitssicherheit zu erhöhen, Gesundheit der Mitarbeiter/-innen erhalten, das betriebliche Miteinander verbessern und dem Suchtmittelmissbrauch vorzubeugen
Der Ausschank, Verkauf, das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken, sowie von psychotropen Substanzen (außer bei ärztlicher Verordnung) ist im Sana-Klinikum Remscheid verboten.
In einer Betriebsvereinbarung wurde zur Erreichung der gemeinsamen Ziele das Vorgehen abgestimmt, wie Gefährdeten und Abhängigen ein Hilfsangebot unterbreitet und den Verantwortlichen Handlungshilfen bei der Durchsetzung dieser Grundsätze gegeben werden kann.
Bei der Abwehr von Suchtgefahren kommt den Vorgesetzten eine besondere Verantwortung zu. Sie sind angehalten, mit dazu beizutragen, dass einer suchtgefährdeten Mitarbeiterin bzw. einem suchtgefährdeten Mitarbeiter rechtzeitig die erforderliche Hilfe angeboten wird. Sie sind dafür verantwortlich, dass die notwendigen Schritte eingeleitet werden, wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter in Folge Suchtmissbrauchs ihre/seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Dazu wurde zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung abgestimmt, wer zu Suchtbeauftragten benannt und ausgebildet werden, die die Vorgesetzten, die Kollegen, aber natürlich auch der/die betroffene Beschäftigte zur Unterstützung holen können.