Durch Informationen und Unterstützung nach (nach mindenstens 6 monatiger) Abwesenheit wird die Verbundenheit und Wertschätzung gezeigt.
Die Geschäftsführung verpflichtet sich, Mitarbeitern/-innen, die aus familiären Gründen (Elternzeit/Pflegezeit) zeitweilig aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz besonders zu fördern. Ihnen wird daher während der Eltern-/Pflegezeit die Teilnahme an internen Maßnahmen der beruflichen Bildung angeboten, damit die zeitweilige Unterbrechung der Berufstätigkeit keine nachteiligen Auswirkungen auf die berufliche Qualifikation und Entwicklung hat (siehe "Kontakthalteprogramm").
Zudem wird allen Mitarbeitern/-innen, die länger als 6 Monate nicht im Betrieb tätig waren (wie bei längerer Erkrankung, Elternzeit, Pflegezeit), eine 3 bis 5 tägige abteilungsinterne Fortbildung zur Auffrischung des aktuell notwendigen Wissensstandes ermöglicht, dafür wird im Zeiterfassungssystem das Fortbildungssymbol hinterlegt. Der jeweilige Vorgesetzte hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Mitarbeiter/ der Mitarbeiterin alle aktuellen Dokumente (Betriebsvereinbarungen, Verfahrensanweisungen, Dienstanweisungen) zur Kenntnisnahme und Gegenzeichnung vorgelegt werden. Ferner hat der Vorgesetzte sicherzustellen, dass der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin über die aktuellen Arbeitsprozesse informiert und eingewiesen wird.