Wertschätzung gegenüber Beschäftigten mit Kindern; Mitarbeiterbindung; bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie; finanzielle Entlastung für Kinderbetreuung
Beschäftigte erhalten einen monatlichen Zuschuss zur Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder. Dabei ist es unerheblich, um welches Elternteil es sich handelt, ob Mutter oder Vater. Anspruchsberechtigt sind alle, die dem TVöD-K unterliegen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang der Arbeitszeit. Die Betreuung muss seitens des Arbeitsnehmers nachgewiesen werden. Sofern die Voraussetzungen nach dem EStG erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung steuerfrei, andernfalls steuerpflichtig.
Der Auszahlung liegt eine Betriebsvereinbarung zugrunde. Details zu den Regelungen, die Art der Nachweise und das Vorgehen sind bei der Personalabteilung zu erfragen.