Finanzielle Unterstützung der Beschäftigten bei den Kosten der Kinderbetreuung.
Beschäftigte, die auf Basis des Konzerntarifvertrages beschäftigt werden, können einen steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder erhalten. Der Zuschuss brerechnet sich anhand der Höhe der tatsächlichen, nachgewiesenen Betreuungskosten und dem Beschäftigungumfang.
Folgende Betreuungsstätten können berücksichtigt werden:
Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schulkindergärten, Ganztagspflegestätten sowie Tagesmütter und -väter.