Mitarbeiter werden finanziell bzgl. der Betreuungskosten ihrer Kinder unterstützt
Mitarbeiter reichen einen Nachweis über die montlich gezahlten Kinderbertreuungskosten (einschließlich der Kosten für die Mahlzeiten) in der Personlabteilung ein. Die Kostenerstattung erfolgt für die Betreuung der Kinder in der Kinderkrippe, bei der Tagesmutti und in einem Kindergarten. Sie beläuft sich auf max. 100,00 € pro Monat und Kind.
Die Erstattung von max. 100,00 € erfolgt über die Gehaltsabrechnung